Immobilie in der Scheidung: Wer bleibt, wer geht?

Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern bringt oft erhebliche finanzielle Fragen mit sich – besonders, wenn es um das gemeinsame Zuhause geht. Wer darf bleiben, wer muss gehen? Und welche fairen Lösungen lassen sich für die gemeinsame Immobilie finden?

Ehe aus, Hausverkauf?

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Endet eine Ehe, wird das gemeinsame Eigenheim oft zum Konfliktherd – besonders, wenn ein laufender Kredit existiert. Die ehemaligen Partner müssen dann entscheiden, ob sie den Kredit gemeinsam weiterführen, ihn auf eine Person übertragen oder vorzeitig tilgen, was zusätzliche Kosten mit sich bringen kann.

Kommt keine Einigung zustande, bleibt häufig nur die Teilungsversteigerung, die in der Regel finanzielle Verluste mit sich bringt. Auch ein Verkauf sollte gut durchdacht werden, da steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer oder die Grunderwerbsteuer eine Rolle spielen können. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten alle Optionen sorgfältig geprüft werden.

Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Ohne Ehevertrag leben Ehepaare automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei bleibt das Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war, im Besitz des jeweiligen Partners, während in der Ehe erworbene Werte beiden gehören. Bei einer Scheidung wird der Zugewinn beider Partner verglichen, und der Partner mit dem höheren Zugewinn muss einen Ausgleich zahlen. Immobilien, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden, werden aufgeteilt, während Erbschaften und Schenkungen unberücksichtigt bleiben.

Welche Optionen gibt es für die Immobilie nach der Trennung?

Im Falle einer Scheidung stehen den Ex-Partnern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um das Immobilienvermögen zu verteilen.

Eine Realteilung ist möglich, wenn das Haus in zwei eigenständige Wohneinheiten umgebaut werden kann. Alternativ kann die Immobilie verkauft und der Erlös nach Abzug von Krediten aufgeteilt werden. Ein Partner kann das Haus auch übernehmen, indem er den anderen auszahlt.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen aufzuteilen, oder sie an volljährige Kinder zu übertragen, möglicherweise mit bestehenden Kreditverpflichtungen. Bei Uneinigkeit kann eine Teilungsversteigerung in Betracht gezogen werden. Ein Wohnrecht eines Partners ist ebenfalls denkbar, wenn dieser mietfrei im Haus verbleibt.

Immobilienaufteilung: Bewertung, Kreditübertragung und Verkauf

Um den Wert der Immobilie zu ermitteln, zieht man von ihrem Marktwert die bestehenden Verbindlichkeiten ab. Der auszahlende Partner übernimmt dann die Hälfte des bereinigten Wertes. „Für eine faire Verhandlungsgrundlage sollte der Immobilienwert von einem erfahrenen Gutachter objektiv eingeschätzt werden“, empfiehlt Frank Banner, Inhaber von Frank Banner Immobilien in Erkrath.

Besteht ein gemeinsamer Immobilienkredit, ist die Zustimmung der Bank erforderlich, um den Kredit auf den verbleibenden Partner zu übertragen. Falls dies nicht möglich ist, bleibt die Option, den Kredit gemeinsam weiterzuführen oder ihn vorzeitig abzulösen – wobei häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Wenn ein Verkauf der Immobilie in Erwägung gezogen wird, kann ein erfahrener Makler wertvolle Unterstützung bieten. „Ein Profi an Ihrer Seite erleichtert den Verkaufsprozess erheblich und hilft, alle notwendigen Schritte effizient zu bewältigen“, so Frank Banner.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir als erfahrene Immobilienmakler in Erkrath gerne zur Verfügung und finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©inesbazdar/Depositphotos.com

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