Notar & Kaufvertrag: Was Verkäufer rechtlich beachten müssen

Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis dahin gilt es, juristisch alles richtig zu machen. Besonders Privatverkäufer sind unsicher, welche Vertragsklauseln wichtig sind und was im Notartermin passiert. Hier erfahren Verkäufer, worauf sie bei Kaufvertrag und Notartermin achten müssen, damit beim Abschluss alles glatt läuft.

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Wichtige Aspekte für Verkäufer beim Überprüfen des Kaufvertragsentwurfs

Bevor der finale Notartermin stattfindet, erhalten Käufer und Verkäufer vom Notar einen Entwurf des Kaufvertrags zur Überprüfung. Verkäufer sollten diesen Entwurf besonders gründlich unter die Lupe nehmen, um unangenehme Überraschungen am Tag der Vertragsunterzeichnung zu vermeiden. „Es ist entscheidend, dass die persönlichen Daten und die Beschreibung der Immobilie korrekt und vollständig sind“, erklärt Frank Banner von Frank Banner Immobilien in Erkrath. Auch spezielle Bedingungen wie Nießbrauchrechte, Wegerechte oder bestehende Mietverhältnisse müssen korrekt vermerkt sein.

Sollten mit dem Käufer besondere Absprachen getroffen worden sein, etwa bezüglich des Übergabezeitpunkts oder des Inventars, müssen diese klar im Vertrag festgehalten werden. Zudem ist es wichtig zu klären, wer die möglicherweise anfallenden Kosten, wie zum Beispiel für Grundbuchänderungen oder Lastenfreistellungen, übernimmt. „Bei Unklarheiten sollte man sich rechtzeitig an den Notar oder einen erfahrenen Immobilienexperten wenden, um spätere Konflikte zu vermeiden“, rät Banner.

Die Funktion des Notars: Prozess und Gebühren im Überblick

Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien des Vertrags umfassend informiert und rechtlich abgesichert sind. Während des Notartermins liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor und erläutert alle wichtigen Klauseln klar und verständlich. „Käufer und Verkäufer haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Änderungswünsche zu äußern“, so Banner. Erst nach Klärung aller Punkte wird der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beglaubigt, womit der Verkauf rechtlich wirksam wird.

Die Kosten des Notars umfassen unter anderem die Erstellung des Vertragsentwurfs, die Beurkundung des Kaufvertrags und die Abwicklung der Grundbucheinträge. Diese Gebühren orientieren sich am Wert der Immobilie und belaufen sich auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, wobei der Käufer sie in der Regel trägt. „In manchen Fällen können jedoch individuelle Absprachen getroffen werden, daher sollte dies frühzeitig geklärt werden“, fügt Banner hinzu.

Sicherheitsaspekte beim Verkauf: Relevante Vertragsklauseln für Verkäufer

Der Kaufvertrag enthält verschiedene Klauseln, die speziell dem Verkäufer rechtliche Sicherheit bieten sollen. Neben der genauen Beschreibung der Immobilie und dem Kaufpreis sollten Verkäufer darauf achten, dass eine Klausel zur Haftungsbeschränkung bei Mängeln enthalten ist, besonders bei gebrauchten Immobilien. „Privatverkäufer schließen oft die Sachmängelhaftung aus, um sich vor späteren Forderungen des Käufers wegen versteckter Mängel zu schützen“, erklärt Banner. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verkäufer keine ihm bekannten erheblichen Mängel vorsätzlich verschweigt.

Eine weitere essenzielle Klausel betrifft die Zahlungsbedingungen und deren Absicherung. Es wird häufig vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt, die den Käufer vor Zwischenverkäufen oder Belastungen schützt. „Verkäufer sollten auch festlegen, wann genau die Schlüsselübergabe stattfindet und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wie zum Beispiel die vollständige Bezahlung des Kaufpreises“, betont Banner.

Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie unsicher sind und rechtliche Klarheit wünschen, unterstützen wir Sie von Anfang an, über den Notartermin hinaus, bis zur Übergabe. Kontaktieren Sie uns – so verkaufen Sie rechtssicher und mit einem guten Gefühl.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

 

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