Scheidungsimmobilie – ohne Streit

Trennung ist nie leicht – besonders dann, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Wird keine Einigung erzielt, drohen nervenaufreibende Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Fall landet das Haus vor Gericht. Wie Sie das Schlimmste vermeiden, erklären wir Ihnen im Folgenden.

 

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

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In Erkrath, wie auch anderswo, ist ein Haus weit mehr als nur ein Gebäude – es repräsentiert Erinnerungen, Geborgenheit und manchmal auch ein Gefühl des Stolzes. Besonders in der schwierigen Phase einer Scheidung bleibt oft das gemeinsame Zuhause als letzter gemeinsamer Besitz bestehen. Dabei besteht das Risiko, dass es zum Schauplatz von Konflikten wird. Während beide Ex-Partner noch mit dem Verlust hadern, beginnt bereits der Streit um die gerechte Aufteilung: Wer bleibt? Wer hat welchen Anspruch? Wie kann eine faire Lösung aussehen?

Rechtlich betrachtet gehört das Haus beiden Partnern – emotional jedoch beanspruchen es oft beide für sich. Besonders wenn Kinder betroffen sind oder ein Partner mehr investiert hat, treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Der Wunsch nach einer gerechten Lösung scheitert häufig an den subjektiven Empfindungen des anderen. Zurück bleibt oft ein Stillstand – mit der Gefahr, in eine kostspielige Sackgasse zu geraten.

Einvernehmliche Lösungen statt Gerichtsstreit

Bevor die Situation eskaliert, ist es sinnvoll, alternative Lösungswege in Betracht zu ziehen. Wer offen für Gespräche bleibt – sei es durch direkte Kommunikation, Anwälte oder Mediation – kann eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden.

Mögliche Ansätze sind:

  • Verkauf an Dritte: Beide Partner einigen sich darauf, das Haus zu verkaufen und den Erlös zu teilen.
  • Interner Kauf: Ein Partner übernimmt das Haus und entschädigt den anderen finanziell – entweder durch einen Kredit oder durch Ausgleich mit anderen Vermögenswerten.
  • Temporäre Nutzung: Einer der Partner bleibt vorübergehend im Haus wohnen – zum Beispiel bis die Kinder ausziehen – gegen Mietzahlung oder mit einer vertraglichen Regelung für einen späteren Verkauf.

Die rechtliche Grundlage bildet oft die Zugewinngemeinschaft, die sicherstellt, dass beide Partner bei der Trennung finanziell gleichgestellt werden. Dafür ist jedoch eine klare Bewertung der Zahlen und des Immobilienwerts notwendig.

Makler als Vermittler: Fachwissen trifft auf Einfühlungsvermögen

Ein neutraler Blick von außen kann oft hilfreich sein. Ein erfahrener Immobilienmakler kann als Vermittler agieren – ohne emotionale Verstrickungen, aber mit einem klaren Verständnis für den Markt und die Möglichkeiten.

Die Rolle eines erfahrenen Maklers

  • er bewertet die Immobilie objektiv,
  • analysiert die Marktchancen realistisch,
  • übernimmt die Kommunikation mit potenziellen Käufern,
  • und trägt dazu bei, Missverständnisse zwischen den Ex-Partnern zu klären.

Er reduziert den Druck: Statt eines Sieges oder einer Niederlage gibt es ein gemeinsames Ziel – einen fairen Verkauf. Wenn das Vertrauen fehlt oder Verletzungen vorhanden sind, ist oft eine neutrale dritte Partei hilfreich.

Haben Sie in Erkrath eine Trennung hinter sich und wissen nicht, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen soll? Warten Sie nicht auf gerichtliche Entscheidungen. Wir bringen Klarheit, bewerten neutral und finden eine faire Lösung – ohne Verlierer. Kontaktieren Sie uns gerne!

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © hutomo_abrianto/Unsplash

 

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