Gesetzesänderungen 2019 – Das ändert sich für Immobilieneigentümer

Das Jahr 2019 hat begonnen. Und wie jedes neue Jahr bringt auch 2019 einige Gesetzesänderungen mit sich. Auch rund um das Thema Immobilien gibt es wieder Neuerungen. Worauf Eigentümer und Vermieter jetzt achten müssen und welche Vorteile ihnen entstehen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Jeder Makler weiß um die Wichtigkeit eines Energieausweises. Potentielle Käufer, Mieter oder Pächter haben einen rechtlichen Anspruch darauf, mit dem Energieausweis valide Informationen zum energetischen Zustand der Immobilie sowie zum Energieverbrauch zu erhalten. Liegt der gültige Ausweis zum Besichtigungstermin nicht vor, drohen dem Eigentümer hohe Geldbußen. Daher aufgepasst bei Immobilien mit einem Baujahr nach 1966: Mit den Gesetzesänderungen 2019 laufen die zehn Jahre gültigen Energieausweise erstmals ab. Entsprechend sollten Sie als Eigentümer den Ausweis neu beantragen oder dies von einem Immobilien-Profi für Sie erledigen lassen.

Für Vermieter stehen 2019 noch weitere Veränderungen ins Haus. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Unionsparteien und die SPD auf verschiedene Mietrechtsänderungen geeinigt, die in diesem Jahr zur Umsetzung gelangen. Das beschlossene Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache bedeutet für Vermieter einerseits, dass sich ab 2019 jährlich nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten im Rahmen der Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen lassen. Zudem darf die Miete infolge einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren maximal um drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Andererseits tritt ein neues Modell in Kraft, das die Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung für Vermieter vereinfacht: Sie dürfen ab sofort Kosten von bis zu 10.000 Euro mit 30 Prozent Erhaltungsaufwand ansetzen; der Restbetrag kann auf die Mieter umlegt werden.

Vorsicht ist für Vermieter geboten, die Modernisierungsmaßnahmen ankündigen, aber nicht innerhalb von 12 Monaten mit den Arbeiten beginnen. Entsprechend der Gesetzesänderung 2019 wird hier ein „Herausmodernisieren“ vermutet, also eine Modernisierungsankündigung, die den Mieter zur Kündigung veranlassen soll – ein Vorgehen, das zukünftig mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet wird.

Auch beim Gesetz zur Mietpreisbremse kommt es zu Änderungen. Vermieter sind 2019 dazu verpflichtet, dem Mieter gegenüber vor Vertragsabschluss die Höhe der Miete zu begründen – sofern sie die von der Mietpreisbremse zugelassene Miete übersteigt. Eine höhere Miete dürfen Vermieter nämlich nur in bestimmten Ausnahmefällen verlangen. Ein solcher Ausnahmefall wäre die bereits angesprochene Modernisierung, aber auch die Höhe der Vormiete der Wohnung spielt eine Rolle. Kommt ein Vermieter seiner Auskunftspflicht nicht nach, kann der Mieter ihm gegenüber die Mietpreisbremse geltend machen – und zahlt dann nur die zugelassene Miete. Als Vermieter haben Sie aber die Möglichkeit, die Auskunft innerhalb von zwei Jahren nachzuholen und die Berechtigung für eine Ausnahmeregelung darzulegen.

Sie möchten als Eigentümer mehr über die Gesetzesänderungen im Jahr 2019 erfahren? Wir verraten Ihnen, wo jetzt Ihre Vorteile liegen.

 

Foto: © JanPietruszka/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Immobilienkauf: Mit wie viel Preisnachlass kann ich jetzt rechnen?

Beim Immobilienverkauf sind die rosigen Zeiten vorbei. Die allgemeine Wirtschaftslage setzt Kaufinteressenten zu, aufgrund mangelnder Finanzierbarkeit ist die Nachfrage am Markt spürbar eingebrochen. Auf der Strecke bleiben die zum Verkauf stehenden Immobilien. Aus diesem Grund haben Kaufinteressenten aktuell gute Chancen, in Sachen Preis erfolgreich zu verhandeln. Zunächst war es nur ein Trend, doch mittlerweile ist…

Weiterlesen

Den Umzug perfekt planen und dabei Kosten sparen

Sie haben eine neue Arbeit in einer neuen Stadt gefunden? Die Familie vergrößert sich? Die Gründe für einen Umzug sind vielfältig. Ein Umzug kann dabei nicht nur sehr aufregend sein, sondern auch sehr teuer. Wer […]

Weiterlesen

Checkliste: Ist meine Immobilie altersgerecht?

Jeder beschäftigt sich irgendwann mit der Frage „Wie möchte ich im Alter wohnen?“. Oft kommt die Antwort „in der eigenen Immobilie“. Das ist aber nur möglich, wenn die Immobilie an die eigenen Bedürfnisse im Alter […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Cathleen Banner

Büroorganisation

0211 – 9 25 26 32 info@banner-immobilien.de