Mehr Planungssicherheit beim Hausbau – Solardeckel wird gestrichen

Bauherren, die eine Photovoltaik-Anlage installieren wollen, erhalten auch künftig eine Einspeisevergütung für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird. Der Bundestag hat am 18.6.2020 den Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gekippt. Die Fördergrenze bei 52 Gigawatt installierter Leistung wird aufgehoben.

Eigentlich sollte es bereits im Juni 2020 so weit sein: Bisher war im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der so genannte Förderdeckel verankert. Der sah vor, die Förderung aus dem EEG zu beenden, wenn alle installierten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland zusammen eine Solarkapazität von 52 Gigawatt erreichen würden. Prognosen zufolge wäre dieser Solardeckel im Herbst 2020 erreicht worden. Anlagen bis 750 kWp (Kilowatt-Peak), die nach dem Erreichen dieser Grenze in Betrieb gehen, hätten dann keine garantierte Einspeisevergütung für den Solarstrom erhalten, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Darüber, dass der Solardeckel gekippt werden muss, herrschte im Prinzip schon lange Einigkeit in der Koalition. Allerdings hatte der Streit um die Windkraft eine Einigung bisher verhindert.

Eigenverbrauch ist und bleibt die wirtschaftlich sinnvollste Nutzung für Solarstrom

Bauherren, die bei ihrem Neubau auch eine Photovoltaik-Anlage eingeplant haben, setzen aktuell auf einen hohen Eigenverbrauch. Wirtschaftlich ist dies am sinnvollsten, denn der selbst erzeugte Strom ist deutlich günstiger als von einem Energieversorger bezogener Haushaltsstrom.

Die Einspeisevergütung dagegen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und beträgt für Strom von Photovoltaik-Anlagen auf dem privaten Hausdach derzeit schon deutlich unter 10 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom. Dennoch ist die Einspeisevergütung eine nicht zu unterschätzende Finanzierungsquelle für Eigentümer von Solaranlagen. Die Streichung des Solardeckels verhindert finanzielle Einbußen und gibt Bauherren Planungssicherheit.

Wie wäre es ohne die Abschaffung des Solardeckels weitergegangen?

Wäre der Solardeckel nicht abgeschafft worden, hätten Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 750 kWp keine gesetzlich garantierte Förderung für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom mehr erhalten. Betroffen wären davon allerdings nur neu installierte Solaranlagen gewesen, ältere Anlagen hätten die Einspeisevergütung über den garantierten Zeitraum von 20 Jahren weiter erhalten. Alle Anlagen, die vor Überschreiten des Solardeckels in Betrieb genommen wurden, wären also weiterhin zu den dann geltenden Sätzen EEG-gefördert worden. Eine Inbetriebnahme der Anlage nach dem Datum der Überschreitung hätte dagegen bedeutet, dass „sich die anzulegenden Werte nach § 48 zum ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats auf null [verringern]“ (§ 49 (5) EEG). Mit der Abschaffung des Solardeckels hat die Bundesregierung dieses Szenario nun verhindert.

Sie möchten wissen, ob sich die Installation einer Photovoltaikanlage vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.solarwirtschaft.de/presse/marktdaten/

https://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaik_in_Deutschland

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/solarenergie

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Immobilienverkauf lohnt sich dieses Jahr

Sie haben vor 20 Jahren 150.000 D-Mark für Ihre Immobilie gezahlt? Heute können Sie dafür das Doppelte in Euro bekommen. In Deutschland sind die Immobilienpreise auf Rekordniveau. In den Metropolen sowieso, aber auch im Umland […]

Weiterlesen

Kann das nicht jemand anderes machen: Wohnung entrümpeln?

Immobilie geerbt, Haushaltsauflösung, Platz für Neues schaffen oder Umzug in eine kleinere Wohnung. Es gibt viele Gründe, die eigenen vier Wände zu entrümpeln. Wer vor der Entrümpelung einer ganzen Immobilie steht, fühlt sich oft überfordert. Wo anfangen? Wie trennen? Viele suchen sich Hilfe im Internet. Doch welche Angebote sind seriös? Um Geld zu sparen, beginnen…

Weiterlesen

Die Immobilie im Rosenkrieg – Was passiert damit?

„Was machen wir mit unserer Immobilie?“ Diese Frage stellen sich Paare, die sich scheiden lassen und Wohneigentum besitzen. Selten ist die Antwort darauf leicht. Schließlich geht sie mit vielen weiteren Fragen einher: Hat das Paar […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Cathleen Banner

Büroorganisation

0211 – 9 25 26 32 info@banner-immobilien.de