Renovieren, sanieren oder modernisieren – was muss ein Eigentümer?

Ein neues Jahr steht an und damit auch neue Pläne. Oft denken Eigentümer daran, ihre Immobilie wieder aufzumöbeln. Ein neuer Anstrich, die Dämmung der Kellerdecke und der Austausch der 20 Jahre alten Heizung – bei einer eigenen Immobilie fällt über die Jahre eine Menge an. Eine Renovierung sollte daher regelmäßig erfolgen. Oder ist es doch eine Sanierung? Oder gar eine Modernisierung?

Bevor wir uns den Unterschieden der drei Begriffe widmen, erstmal eine Gemeinsamkeit: alle diesbezüglichen Maßnahmen erhalten die Immobilie und steigern meist den Immobilienwert. Ein paar Arbeiten sind per Gesetz vorgeschrieben. Andere hingegen können, müssen aber nicht gemacht werden. Wenn Sie vorhaben, die Immobilie zu verkaufen oder sie vermieten wollen, lohnt es sich, den Zustand des Hauses oder der Wohnung zu optimieren. Was sich für Ihre Immobilie rentiert, muss individuell betrachtet werden.

Wenn das Zuhause nicht passt, wird es passend gemacht.

Egal ob größer oder kleiner - wir helfen Ihnen, ein Zuhause zu finden, das zu Ihnen passt.

 

Renovierungsmaßnahmen – was zählt dazu?

Wenn Sie eine Renovierung durchführen, beseitigen Sie Spuren, die durch die meist jahrelange Nutzung der Immobilie entstanden sind. Es sind oberflächliche Maßnahmen wie das Tapezieren oder das Lackieren von Türen. Zudem dienen sie der Instandhaltung von Gebäuden. Was ein Vermieter machen muss und wozu ein Mieter verpflichtet ist, regelt das Mietrecht in Form der Berechnungsverordnung (§28 Absatz 4 Satz 3 II. BV).

Sanierungsmaßnahmen – was zählt dazu?

Bei einer Sanierung werden ernsthafte Schäden entfernt, um die Immobilie zu erneuern oder wieder funktionsfähig zu machen. Dazu gehören etwa das Entfernen von Schimmel, das Trockenlegen des Kellers oder die Ausbesserung von Mauerrissen. Hier geht es also nicht um wertsteigernde Maßnahmen.

Modernisierungsmaßnahmen – was gehört dazu?

Mit Modernisierungen wird eine Immobilie an neue Anforderungen angepasst und der Wert gesteigert. Dazu gehören etwa barrierefreie Umbauten, ein verbesserter Schallschutz oder energieeffiziente Maßnahmen. Dabei ist vieles gesetzlich vorgeschrieben und oftmals mit hohen Kosten verbunden. Oft geht es um Arbeiten, die einen nachhaltigen Nutzen haben und zur Energieeffizienz der Immobilie beitragen. Energetische Maßnahmen sind förderfähig – durch diese staatlichen Zuschüsse müssen Eigentümer oder Bauherren die Kosten nicht in voller Höhe tragen. Welche Förderungen es gibt und was zu Ihrer Immobilie passt, kann Ihnen ein Fachmann beantworten. Gerade, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, sollten Sie sich beraten lassen und nicht einfach loslegen.

Sie haben vor, Ihre Immobilie vor dem Verkauf zu modernisieren und sind sich unsicher, was Sie machen müssen und was den Wert steigert? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©a_taiga /Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Video: Warum sich Immobilienvermarktung mit 360-Grad-Besichtigung lohnt

Immobilienprofis wissen, Termine mit Kaufinteressenten vereinbaren und Besichtigungstermine vor Ort durchführen kann zeit- und kraftraubend sein. Besonders ärgerlich ist es, wenn sich unter die ernsthaften Interessenten noch Scheininteressenten mischen. Denn diese unnötigen Besichtigungstermine sind Stress für die Verkäufer und ziehen den Immobilienverkauf in die Länge. Ein 360-Grad-Rundgang ist hier eine gute Hilfe. Die Immobilienmärkte in…

Weiterlesen

Vorsicht vor den Nachbarn beim Wohnungsverkauf

Gegen den Willen der Nachbarn läuft gar nichts. Was schon für das alltägliche Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt, kann auch dann noch zutreffend sein, wenn Sie wieder ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Der § […]

Weiterlesen

Eine Immobilie mit der Einmalzahlung verrenten

Im Alter noch im eigenen Haus zu wohnen, ist für viele Eigentümer ein großer Wunsch. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente bei vielen kaum zum Leben reicht. Wenn dann das Haus noch nicht komplett abbezahlt […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Cathleen Banner

Büroorganisation

0211 – 9 25 26 32 info@banner-immobilien.de