IMMO LEXIKON: Abgeschlossenheits­bescheinigung

 

Frank Banner Immobilien aus Erkrath wird Ihnen in den nächsten Monaten Begriffe aus der Immobilienbranche in Form einzelner Beiträge unter der Überschrift „IMMO LEXIKON“ erklären.
Heute der 1. Begriff:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Soll ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt werden, so bedarf es einer Abgeschlossenheitsbescheinigung. Voraussetzung hierfür ist die räumliche Trennung der neu geschaffenen Teileigentumseinheiten. In der Regel wird ein Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dieser Anfertigung beantragt der Hauseigentümer bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

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