IMMO LEXIKON: Amtlicher Lageplan

 

Frank Banner Immobilien aus Erkrath erklärt heute den Begriff: Amtlicher Lageplan
Für den Bauantrag wird ein amtlicher Lageplan benötigt. Dieser enthält Schriftstücke und Zeichnungen, aus denen sich der Bauherr, das zu bebauende Grundstück, Nachbargrundstücke und etwaige Baulasten ergeben. Der amtliche Lageplan wird auch bei der Finanzierung von der Bank verlangt.

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