Was ändert sich beim neuen Maklergesetz?

Das neue Maklergesetz ist da. Im Wesentlichen beinhaltet es eine nun einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide zahlen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision. Frank Banner, Inhaber der Maklerfirma Frank Banner Immobilien in Erkrath Unterfeldhaus ergänzt, dass dieses neue Maklergesetz am 23. Dezember 2020 gültig geworden ist.

In einigen Regionen Deutschlands war die paritätische Teilung der Provision auch schon vor dem neuen Maklergesetz üblich, so wie auch in Düsseldorf, Erkrath und den umliegenden Städten, aber gerade in Metropolen wie Köln, Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer die Maklerprovision. Diese sogenannte alleinige Außenprovision wird nun durch das neue Gesetzt abgeschafft. Dies jedenfalls für Wohnimmobilien. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz übrigens nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer.

Innenprovision weiterhin erlaubt

Wie bei den meisten Regeln, gibt es aber auch beim neuen Maklergesetz eine Ausnahme. Als einzige zulässige Ausnahme kann auch in Zukunft weiterhin eine Innenprovision vereinbart werden, bei der die Maklerkosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Ein Modell, das für Verkäufer unter Umständen durchaus Vorteile bringt, denn der Makler ist damit nicht mehr seiner Rolle als neutraler Vermittler verpflichtet. Somit kann er sich zum Beispiel bei Kaufpreisverhandlungen uneingeschränkt im Interesse seines Auftraggebers ins Zeug legen.

Schriftliche Dokumentation ist Pflicht

Mündliche Absprachen gehören nun der Vergangenheit an und verlieren ihre Gültigkeit. Mit dem neuen Gesetz ist es jetzt Pflicht, die vereinbarten Maklerleistungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Getroffene Vereinbarungen müssen in Textform festgehalten werden. Vorschriften über die konkrete Höhe der Maklerprovision beinhaltet das neue Gesetz nicht. Diese wird also auch in Zukunft frei ausgehandelt und entsprechend im Maklervertrag fixiert. Das heißt also, die zukünftige Höhe der Maklerprovision richtet sich auch nach den Leistungen des Maklers. Das hat für alle Beteiligten den Vorteil der Transparenz – denn auch für den Käufer bleibt es so überprüfbar, welche Provision Verkäufer und Makler von Anfang an ausgehandelt haben.

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler?

Auch wenn die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer möglicherweise dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen, ist dies aber nach wie vor keine gute Idee. In allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein viel höheres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt, oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt.

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Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://www.bvfi.de/bundestag-beschliesst-das-neue-maklergesetz

https://www.die-wirtschaftszeitung.de/aktuelles/neues-maklergesetz-sorgt-fuer-diskussionen/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © tikir1/Depositphotos.com

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